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01.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertrauen nationale und internationale Unternehmen auf meine erstklassige Beratung. 

 

Mandantinnen und Mandanten schätzen meine Kompetenz und exzellente individuelle Beratung zu ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

 

In Gerichtsverfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten profitieren Sie von meiner Erfahrung und Verhandlungskompetenz.

02.

Aufenthaltsrecht für Unternehmen

Wenn kurzfristig das richtige Visum bzw. der richtige Aufenthaltstitel benötigt wird und strategisch zu prüfen ist, ob der Aufenthaltstitel in Deutschland eingeholt werden kann und sollte oder ob ein im Ausland einzuholendes Visum erforderlich oder schneller beantragt werden kann, berate ich Sie gerne. Ich übernehme auch gerne die Kommunikation mit den zuständigen Behörden (u.a. Visastellen der Deutschen Botschaft, Ausländerbehörden in Deutschland, Bundesagentur für Arbeit).

 

Ganz gleich, ob Sie Mitarbeitende nach Deutschland entsenden möchten oder ob Sie ausländische Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen in Deutschland einstellen möchten, helfe ich Ihnen sehr gerne dabei, Ihre Ziele zu erreichen und dabei die Anforderungen des Aufenthaltsrechts zu beachten. 

03.

Aufenthaltsrecht für Privatpersonen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines sogenannten Drittstaats haben, d.h. keine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates, und in Deutschland leben und arbeiten oder studieren möchten oder wenn Sie geschäftlich oder aus anderen Gründen nach Deutschland reisen möchten, unterstütze ich Sie sehr gerne dabei, den erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland zu erhalten.

04.

Sozialversicherungsrecht

Wenn Sie beruflich in mehreren Staaten tätig sind oder in ein anderes Land entsendet werden sollen, dürfen Sie sich auf meine Expertise im Sozialversicherung verlassen. Dann erleben Sie und Ihr Arbeitgeber keine bösen Überraschungen. Dadurch vermeiden Sie z.B. Bußgeldbescheide wegen des Fehlens der erforderlichen A1-Bescheinigung, Reduzierung von Rentenansprüchen und die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge in den Staaten nachzahlen zu müssen, in denen Sie gearbeitet haben.

Soziaversicherungsrecht
Aufenthaltsrecht

One-Stop-Shop

Bei PT LAW erhalten zuverlässige rechtliche Beratung aus einer Hand zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Arbeitsrecht
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  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Kollektives Arbeitsrecht, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht

  • Prozessführung

  • Tarifvertragsrecht

  • Vergütungssysteme

Aufenthaltsrecht
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  • Beratung zu Anträgen auf Schengen-Visa (Kategorie C) mit/ohne Arbeitserlaubnis, 

  • nationale Visa für Deutschland (Kategorie D) mit Arbeitserlaubnis, z.B. Blaue Karte EU, ICT-Karte,

  • Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis, z.B. für Fachkräfte oder bestimmte Berufsgruppen

  • Anträge auf Vorab-Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 

  • Anzeige von Werklieferungsverträgen bei der Agentur für Arbeit

  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • Aufenthaltserlaubnis für Selbständige

  • Verlängerung von Aufenthaltstiteln

  • Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • Remonstration gegen die Ablehnung von Visumsanträgen

  • Einbürgerung

Sozialversicherungsrecht
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  • Beratung zu Workations und Gestaltung von Entsendungsverträgen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Rechtliche Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigungen und zu Ausnahmevereinbarungen nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

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